Den Begriff „Lernbehinderung“ im Rahmen der ICF neu denken – ein Vorschlag
Ein Beitrag von Karl-Heinz Eser.
Ein Beitrag von Karl-Heinz Eser.
In der sonderpädagogischen Literatur wird der Begriff „Lernbehinderung“ schon länger nicht mehr als zeitgemäß angesehen, insofern nur noch sporadisch verwendet und gilt als „politisch nicht korrekt“.
Namhafte Autoren, die überwiegend international publizieren, umgehen den Begriff „Lernbehinderung“, indem sie beispielsweise den im anglo-amerikanischen Raum anzutreffenden Begriff „Borderline Intellectual Functioning“ (BIF, grenzwertige Intelligenz), gelegentlich auch „Mild to Borderline Intellectual Disability“ (MBID, leichte und grenzwertige intellektuelle Behin-derung) verwenden. Für deutsche Verhältnisse sei noch keine gute Lösung gefunden. Alternativ liest man vom „Förderschwerpunkt Lernen“. Das ist weniger stigmatisierend, aber auch weniger präzise und stark auf den schulischen Bereich beschränkt. Wie dem auch sei, Kinder und Jugendlichen mit gravierenden Leistungsstörungen wird es immer geben.
Selbst unter aktiven Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen scheint reichlich viel Unklarheit vorzuherrschen. Wenn es um strittige Schlüsselbegriffe ihrer Profession geht, hört man schon einmal „Wir sehen das nicht so eng“. Und außerdem hätten solche Differenzierungen – es fiel das Wort „Spitzfindigkeiten“ – mit der täglichen Arbeit mit Schülern und Schülerinnen, „die halt da sind“, wenig zu tun. Aus Sicht der täglich geforderten Lehrkräfte durchaus nachvollziehbar.
Eine Lösung könnte sich anbieten, wenn man in Zukunft die normativ allseits akzeptierte „Internationale Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) als begrifflichen Bezugsrahmen bemüht und – je nach konkreter Perspektive der Betrachtung – von „Lernbeeinträchtigung“ (Person) bzw. „Lernbehinderung“ (Person mal hinderlicher Kontext) spricht. Überflüssig würde der Begriff „Lernbehinderung“ damit nicht, sondern mit Blick auf eine besondere Konstellation der ICF-Komponenten differenziert.
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