Mindeststandards in der beruflichen und lebenslangen Bildung in Verbindung mit Teilhabe und einer selbstbestimmten und möglichst selbstständigen Lebensführung
Bildung und Erziehung von jungen Menschen im Schwerpunkt Lernen
Bildung und Erziehung von jungen Menschen im Schwerpunkt Lernen
Die berufliche und lebenslange Bildung ist ein wesentliches Fundament für die Sicherung von Teilhabe in unserer Gesellschaft sowie die Grundlage für ein erfülltes Leben und die Realisierung einer selbstbestimmten und selbstständigen Lebensführung. Auf der Basis der schulischen Bildung aufbauend, muss der Anspruch bezüglich Entwicklung und Sicherung einer qualitativ hochwertigen beruflichen und lebenslangen Bildung stets auch vor dem Hintergrund der laufenden Konkretisierung des aktuellen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Perspektiven des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) erhoben werden.
Im Folgenden werden zentrale Anspruchspositionen zu Struktur- und Prozessqualität formuliert und ihre wesentlichen Merkmale beschrieben. Sie orientieren sich immer an den individuellen Entwicklungspotenzialen und persönlichen Interessen der Menschen im Schwerpunkt Lernen. Es müssen demnach angemessene räumliche, sächliche, aber auch personelle Ausstattungen vorgehalten werden. Dabei muss die Inanspruchnahme von Leistungen unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen jederzeit barrierefrei möglich sein.
Bei der Auswahl und Ausgestaltung von Leistungen werden die bildungspolitischen Vorgaben und die dafür geltenden fachlichen Standards zugrunde gelegt. Regelmäßige Gespräche mit den Berechtigten über deren persönliche Entwicklungs-, Sach- und Arbeitsziele stellen sicher, dass ihre Interessen gewahrt und die persönlichen Potenziale passgenau berücksichtigt werden.
Folgende wesentliche Aspekte der Prozessqualität sind dabei handlungsleitend. Eine aktive Einbeziehung und Beteiligung der Berechtigten und gegebenenfalls deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten muss durch die aktive Ausgestaltung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte sowie durch die Unterstützung und Förderung der Selbsthilfe- und Selbstbestimmungspotenziale sichergestellt werden.
Dazu bedarf es zwingend einer individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung vor dem Hintergrund eines durchgängigen ICF-CY-/ICF-basierten Instruments zur Diagnostik, Interventionsplanung und Evaluation sowie der Sicherstellung einer barrierefreien Kommunikation mit den Berechtigten.
Die Gestaltung der Bildungsinstitutionen als Sozialraum, die Vernetzung der eigenen Angebote mit den Strukturen des umgebenden Sozialraums, die aktive Gestaltung von ressourcen- und partizipationsorientierten Arbeitsbündnissen sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit weiteren qualifizierten Partnern ist Grundlage für die Sicherung und Weiterentwicklung der vielfältigen, individuellen Entwicklungspotenziale.
Entscheidende Gelingensfaktoren sind die personalen Ausstattungen und Ausgestaltungen. Hier muss zwingend darauf geachtet werden, dass die Standards der Angebote und die Qualifikation des Personals den Bedarfen und Erfordernissen der Berechtigten entsprechen. Die Professionalität der Leistungserbringung beinhaltet die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit. Die dabei erforderlichen Standards – festgeschrieben in den Ausbildungs- und Weiterbildungsverordnungen – sind verbindlich festzulegen und einzuhalten.
Eine fachlich qualifizierte Anleitung der Mitarbeitenden sowie ihre regelmäßige Fort- und Weiterbildung sichern die Qualität ihrer anspruchsvollen Arbeit.
Bei allen Entwicklungsprozessen ist es unabdingbar notwendig, prägnante Eckpunkte zu formulieren.
Die Bildungs- und Qualifizierungsangebote umfassen Leistungen zur Teilhabe an Bildung und beruflicher Eingliederung, die erforderlich sind, damit Menschen im Schwerpunkt Lernen Bildungs- und Qualifizierungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Hierzu gehören auch Angebote im Bereich lebenslange Bildung. Berufliche und lebenslange Bildung beruhen dabei auf den Prinzipien Eignung, fachliche Kompetenzen und Neigungen. Diese Aspekte sind im Hinblick auf alle Bildungsprozesse von jungen Menschen im Schwerpunkt Lernen zu berücksichtigen.
Die Leistungen zur Teilhabe an beruflicher Bildung basieren als individuelles, personenzentriertes Bildungsangebot auf den Ergebnissen einer sonderpädagogischen Diagnostik und – daraus abgeleitet – auf einer individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung, welche die konzeptionelle Grundlage der Sonderpädagogik von Menschen im Schwerpunkt Lernen bildet.
Die Bildungs- und Qualifizierungsangebote zielen dabei insbesondere darauf ab, eine volle, wirksame und gleichberechtigte Wahrnehmung von Teilhabe zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung. Dazu müssen eine angemessene berufliche Bildung sowie die Teilnahme an weiteren Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
In der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten und gegebenenfalls deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind stets das gesetzlich garantierte Wunsch- und Wahlrecht wie auch die Wahlfreiheit im Rahmen der persönlichen Neigungen und Fähigkeiten zu wahren. Dabei wird die Selbstbestimmung der Berechtigten aktiv unterstützt (§§ 8, 104 SGB IX).
Die Bildungs- und Qualifizierungsangebote sind ausgerichtet auf die Erfüllung der im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik und der im Gesamtplanverfahren erhobenen personenorientierten, individuellen Bedarfe und Wünsche sowie auf die Erreichung der festgelegten Bildungsziele unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung. Die Erreichung von individuellen Teilhabezielen der einzelnen Berechtigten muss dabei stets Berücksichtigung finden.
Zur Sicherung der Qualität sind verpflichtende qualitative Grundlagen für alle Angebote und Weiterentwicklungskonzepte notwendig. Die aktive und regelmäßige Beteiligung und Mitwirkung der berechtigten Personen müssen stets gewährleistet sein, ebenso der Zugang zu einem unabhängigen und barrierefreien Beschwerdemanagement. Die regelmäßige Evaluation, Dokumentation und Fortschreibung der Ziele innerhalb der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung werden ebenso vorausgesetzt, wie die fortlaufende inhaltliche Weiterentwicklung der Fachkonzeptionen.
Für die Mitarbeitenden sind die Entwicklung und Fortschreibung eines Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzeptes von zentraler Bedeutung. Kollegiale Fallberatungen bzw. Supervision sind verbindlich vorzuhalten.
Inhaltliche Aspekte – auch im Hinblick auf curriculare Bedeutsamkeit – für sämtliche ganzheitlich bedeutsamen Bildungsangebote sind Kern aller Konzeptionen für die Optimierung von Teilhabeprozessen für Menschen im Schwerpunkt Lernen.
a) im Bereich Lernen und Wissensanwendungen
b) im Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen
c) im Bereich Selbstversorgung, Mobilität und bedeutende Lebensbereiche
d) im Bereich interpersonelle Interaktion und Beziehungen
e) im Bereich Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben